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Firmengründer angeklagtStrafprozess um tödliche Schlankmacher-Pillen in Frankreich

Die Schlankheitspillen eines französischen Herstellers sollen mindestens 500 Menschenleben gekostet haben. Dem Unternehmer wird in einem ersten Prozess vorsätzliche Täuschung über die Zusammensetzung des Mittels vorgeworfen.

Im Skandal um gesundheitsgefährdende Schlankmacher- Pillen des französischen Pharmakonzerns Servier steht seit Montag Firmengründer Jacques Servier (90) mit vier ehemaligen Führungskräfte vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, das Medikament Mediator zur Gewinnmaximierung als Diabetes-Mittel ausgezeichnet zu haben. Den Angeklagten drohen wegen schweren Betrugs bis zu vier Jahre Haft und ein Berufsverbot. Mehr als 350 Geschädigte und Hinterbliebene verlangen vor dem Gericht in Nanterre bei Paris als Nebenkläger Schadensersatz.

Schätzung gehen von 2.000 Opfern aus
Auslöser des Skandals ist unter anderem eine Studie der französischen Aufsichtsbehörde für Medikamentensicherheit. Sie vermutet, dass die Schlankmacher-Pillen des Konzerns allein in Frankreich den Tod von mindestens 500 Patienten verursacht haben. Andere Schätzungen gehen sogar von bis zu 2.000 Opfern aus. Mindestens 3500 Patienten mussten im Krankenhaus behandelt werden. Das Mittel soll unter anderem Herz- und Kreislaufschäden hervorgerufen haben.

Seit 2009 europaweit verboten
Servier hatte Schlankheitsmittel Mitte der 1970er Jahre als Diabetes-Medikament auf den Markt gebracht. Es wurde aber auch häufig Übergewichtigen als Appetitzügler verschrieben. Schätzungen zufolge haben insgesamt etwa fünf Millionen Menschen das Mittel eingenommen. Mediator ist seit 2009 europaweit verboten. Vorausgegangen war eine Untersuchung der Europäischen Arzneimittelagentur. In Deutschland war das Mittel mit dem Wirkstoff Benfluorex nie auf dem Markt. Die Verhandlung im ersten Strafprozess gegen den Pharmakonzern ist bis zum 6. Juli angesetzt. Ein weiteres Verfahren wird voraussichtlich nach dem Abschluss von weiteren Ermittlungen beginnen. Dann droht Servier auch eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Sein Anwalt argumentiert, dass der Prozess erst stattfinden könnte, wenn die Ermittlungen für den zweiten abgeschlossen sind.

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