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Operationen gegen SpendenVerurteilter Star-Chirurg scheitert mit Revision beim BGH

Die Verurteilung des Essener Star-Chirurgen Prof. Christoph Broelsch im Prozess um einen der größten Medizinskandale Deutschlands ist jetzt rechtskräftig.

Der 66-Jährige scheiterte mehr als ein Jahr nach der Verhängung einer dreijährigen Haftstrafe unter anderem wegen Bestechlichkeit und Betrugs mit einem Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof. Eine umfassende Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit.

"Operationen gegen Spenden" betitelten Medien damals den Skandal. Im März 2010 wurde Broelsch am Essener Landgericht verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte der Transplantationsmediziner, der auch Leibarzt des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau war, unter anderem von Krebspatienten die Zahlung "freiwilliger Spenden" an die Essener Uniklinik gefordert. Nur dann hätten die Todkranken damit rechnen können, frühzeitig und durch ihn persönlich behandelt zu werden, hieß es. Nach Ansicht der Richter hat sich der frühere Chefarzt des Essener Universitätsklinikums der Steuerhinterziehung, Bestechlichkeit, Nötigung und des Betruges schuldig gemacht.

Broelsch selbst hatte lediglich einige Fälle der Steuerhinterziehung eingeräumt. Dafür hatten seine Verteidiger maximal eine Geldstrafe für angemessen gehalten. Jetzt verliert er seine Pensionsansprüche als Beamter.

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