Das Entgeltgesetz für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser sowie die neuen Finanzierungsregelungen für die Akutkrankenhäuser passieren zu lassen, ohne den geringsten Versuch, hier im Vermittlungsausschuss noch Änderungen zu erreichen, enttäuscht uns tief, erklärt dazu der Pressesprecher des VKD, Peter Asché. Die Enttäuschung sei umso größer, als der Gesundheitsausschuss des Bundesrates im Vorfeld eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen gemacht hatte, die der Lage der Kliniken wesentlich besser Rechnung getragen hätten. Die Möglichkeit, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen, wurde leider nicht genutzt, bedauert Asché.
Kritik am Machtwort des Ministers
Die Vorschläge des Gesundheitsausschusses bezogen sich unter anderem auf eine vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen, die Einführung eines vollen Kosten-Orientierungswertes als Basis für die Budgetentwicklung der Kliniken sowie gesenkte und abgestaffelte Abschläge für mit den Krankenkassen vereinbarte Mehrleistungen der Krankenhäuser. Nach Bekanntwerden der Vorschläge hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr den Ländern in einem Brief gedroht, das gesamte Gesetz platzen zu lassen, falls diese es an den Vermittlungsausschuss verwei-sen würden. In diesem Fall, so Bahr, würde den Kliniken auch die vorgesehene anteilige Refinanzierung der Tariferhöhungen nicht mehr gewährt werden. Auf solche Weise Druck auszuüben, offenbart ein zumindest eigenartiges Verständnis von Demokratie, so Asché. Die Länder hätten über Jahre die schlechte finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser befördert, indem sie ihre gesetzliche Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten der Kliniken immer stärker vernachlässigten.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen