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Datenschutz im GesundheitswesenDaten gesichert – Patient tot

Welche Informationen darf der nachbehandelnde Arzt von seinen Patienten einsehen? Zugriffsrechte und Rollen in einer Klinik zu vergeben, ist eine eigene Wissenschaft geworden. Nun gibt es eine „Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme” der Datenschützer – die, laut Kritikern, Patienten gefährdet und den Krankenhausalltag unberücksichtigt lässt.

Überprüfen Sie sich selbst: Die hochschwangere Frau des beliebten Oberarztes wird in die Gynäkologische Abteilung eingeliefert. Zwei Tage später schaut jemand im Krankenhausinformationssystem nach, ob sie ihr Kind bekommen hat, damit ein Blumenstrauß besorgt werden kann. Nette Geste oder Datenmissbrauch? Nein, es ist Datenmissbrauch.

Der Mensch ist ein Mensch ist ein Mensch
Nicht kriminelle Energie, vielmehr menschliche Neugier ist der größte Feind des Datenschutzes im Krankenhaus. Ihrer Herr zu werden ist schwieriger, als alle Systeme nach außen und innen abzuschotten. Und das sagt einer, der die Möglichkeiten der IT in einem Krankenhaus in ihrer Gänze durchblickt. Jochen Kaiser ist IT-Sicherheitsbeauftragter des Universitätsklinikums Erlangen. Er selbst macht sich keine Illusion über Datenschutz im Flurfunk. "Gerade in Krankenhäusern, in denen die Mitarbeiter aus den umliegenden Ortschaften kommen und jeder jeden kennt, ist es einerseits ein Kampf gegen Windmühlen. Andererseits umso wichtiger, dass man gerade diese Leute sensibilisiert.” Da werden Vaterschaftstests in der Urologie und Schwangerschaftsabbrüche in der Gynäkologie gemacht oder Geschlechtskrankheiten in der Dermatologie behandelt. All das geht niemanden etwas an, und trotzdem ist das Unrechtsbewusstsein gerade in solchen Fällen "nicht besonders ausgeprägt”. Aber Datenklau ist kein Kavaliersdelikt. Die ärztliche Schweigepflicht muss auch auf den Krankenhausfluren als ein hohes Gut akzeptiert sein.

Es geht um die richtige Mischung aus Sensibilisierung, Dokumentation, Hemmschwellen- und Hürdenaufbau. "Die tatsächlich einzige Abschreckung für die Mitarbeiter, ihre Neugier zu bekämpfen, ist ein hohes Entdeckungspotenzial über die EDV zu generieren. Sie müssen wissen, dass dokumentiert, kontrolliert und geahndet wird”, ist sich Udo Jendrysiak, Vertriebsmitarbeiter bei der Cerner Deutschland GmbH, sicher.

Freiheitsrecht
Erst seit wenigen Jahren beschäftigen sich die Landesdatenschutzbeauftragten intensiver und systematischer mit dem Thema Datenschutz im Gesundheitswesen. Natürlich hatte es in der Vergangenheit immer mal wieder Schlagzeilen gegeben, wenn die Öffentlichkeit von Krankheitsbildern oder Operationsverläufen prominenter Patienten erfuhr, die sie nichts angingen. Oder es wurde sich medial über einen Hausarzt lustig gemacht, der seine Patientenakten einfach in den Hausmüll warf. Doch der aktuelle Auslöser der Debatte über Patientendatenschutz ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die Richter stellten fest, es gleiche einer Menschenrechtsverletzung, wenn nicht nachvollziehbar dokumentiert wird, wer und zu welchem Zweck auf persönliche Datensätze wie beispielsweise eine Krankenakte zugegriffen hat. Damit war die Causa Krankenhaus für den Datenschutz geboren – und umgekehrt. "Positiv ist in jedem Fall, dass das Thema langsam auch in der Geschäftsführung ankommt”, freut sich Jendrysiak, "Datenschützer im Krankenhaus werden oft als Bremser gesehen oder auch als Bedenkenträger.Mit der öffentlichen Diskussion, die wir seit zwei Jahren verstärkt führen, ändert sich auch das Gesamtverständnis in diesem Bereich.”

Berufsmäßiges Verhalten
Und doch geben sich die Einen genervt und verweisen darauf, dass sich in den Anfängen des elektronischen Krankenhausalltags noch das ganze Krankenhaus an einem Computer einloggte. Oder dass bis vor noch nicht allzu langer Zeit jeder eine Krankenakte zur Hand nehmen konnte, um darin herumzustöbern, der neugierig genug war. Es hätte aber niemand oder fast niemand getan, da es schon immer einen gut funktionierenden Verhaltenskodex in einem Krankenhaus gegeben habe. Die ärztliche Schweigepflicht sei für alle Beteiligten ein hohes Gut.

Dass dem nicht immer so ist, legen die oben genannten Beispiele nahe. Und auch die gerade veröffentlichte "Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme”, die von der Unterarbeitsgruppe Krankenhausinformationssysteme der Arbeitskreise Gesundheit und Soziales sowie technische und organisatorische Datenschutzfragen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder herausgegeben wurde, zeugt von dem Handlungsbedarf, den die Datenschützer ermittelten, als sie sich der Krankenhauslandschaft ein wenig systematischer annahmen...........

Den vollständigen Beitrag können Sie in der aktuellen kma Ausgabe August 2011 lesen. Klicken Sie hier!

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