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Alter Rechtszustand wiederhergestelltGrün-Rot hebt Uniklinika-Gesetz auf

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Universitätsmedizingesetz der Vorgängerregierung in seinen wesentlichen Teilen wieder aufhebt.

„Der Zwangsverbund von Universitätsklinikum und medizinischer Fakultät unter dem Dach der Universität ist ein Irrweg, den wir nicht gehen wollen”, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Er hätte zu einem Verlust an Transparenz und Handlungsfähigkeit für die Universitätsklinika geführt. Auch auf die neu vorgesehene Gewährträgerversammlung, ein Organ zur landesweiten Kontrolle der Universitätsklinika, soll verzichtet werden. „Mit diesem Gremium wäre eine Verwischung der Aufgabenverteilung zwischen Regierung und Parlament vorprogrammiert. Das ist in keiner Weise sachgerecht”, so Kretschmann.

Der Entwurf des Gesetzes zur Rückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes wurde jetzt vom Ministerrat verabschiedet und zur Anhörung freigegeben. Er soll den vor dem Inkrafttreten des Universitätsmedizingesetzes der letzten Legislaturperiode geltenden Rechtszustand weitestgehend wiederherstellen. Um dies zu erreichen, sollten die wesentlichen Bestimmungen des bisherigen Universitätsmedizingesetzes wieder aufgehoben werden. Dazu gehöre die Bestimmung, dass sich die vier Universitätsklinika und die medizinischen Fakultäten jeweils zu einer einheitlichen Körperschaft für Universitätsmedizin (KUM) zusammenschließen sollten - als Teilkörperschaft der jeweiligen Universität.

„Beibehalten und nicht aufgehoben werden einzelne Regelungen zur Hochschulmedizin, die außerhalb der Struktur der KUM Bestand haben und sinnvoll sind”, sagte die Wissenschaftsministerin Thersa Bauer. Dazu gehöre beispielsweise, dass die Vorstandsmitglieder abgewählt bzw. von der Ministerin abberufen werden können und die Universitätsklinika unter bestimmten Voraussetzungen die Bauherreneigenschaft haben könnten. Außerdem sollten solche Regelungen des Universitätsmedizingesetzes beibehalten werden, die mit der Universitätsmedizinreform nicht zusammenhängen, sondern andere Materien wie die Frauenförderung oder die Hochschulzulassung betreffen würden, so Bauer abschließend.

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