In bestimmten Härtefällen übernehme das Jobcenter den Sonderbeitrag, um den Betroffenen einen Kassenwechsel zu ersparen, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwoch in Nürnberg mit.
Ein Härtefall liege etwa vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine bestimmte medizinische Behandlung angewiesen sei, für die eine andere Kasse nicht die Kosten übernehme. Auch wer an einem Hausarztmodell oder einem Behandlungsprogramm für chronisch Kranke teilnehme, brauche nicht zu einem Versicherer zu wechseln, der auf Zusatzbeiträge verzichte.
Nach der Härtefälleliste kann das Jobcenter auch nicht auf einen Wechsel bestehen, wenn Schwerbehinderte deshalb etwa ihren Rollstuhl oder andere Hilfsmittel an die bisherige Kasse zurückgeben müssten. Dies gelte auch, wenn eine andere Krankenkasse für den Versicherten schwieriger erreichbar sei oder er gerade erst einen Kassenwechsel wegen gestiegener Beiträge hinter sich habe.
Bisher erheben acht Krankenkassen von ihren Versicherten einen zusätzlichen Beitrag von acht Euro im Monat. Dazu gehören die DAK, mehrere BKK und die KKH-Allianz.


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