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Bundesverband der PrivatklinikenKlage gegen Finanzspritzen für kommunales Krankenhaus

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken strengt eine Musterklage gegen die angebliche Subventionierung der defizitären Kreiskliniken an.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken geht juristisch gegen die angebliche Subventionierung kommunaler Krankenhäuser vor. Wie die "Stuttgarter Zeitung" berichtet, hat der Verband beim Landgericht Tübingen eine Musterklage gegen den Landkreis Calw eingereicht. Nach Ansicht des Verbandes verstoße der Kreis mit Finanzhilfen für die defizitären Kreiskliniken gegen EU-Recht, berichtet die Zeitung. Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) sehe die Klage sehr kritisch. Sie könnte demnach eine Strategie sein, die Übernahme kommunaler Kliniken durch private Betreiber zu erleichtern.

Strittig ist dabei die Frage, ob der Landkreis Calw die von der EU-Kommission im sogenannten Almunia-Paket für staatliche Beihilfen festgelegten rechtlichen Anforderungen beachtet hat. Der Landkreis Calw hatte der Kreiskliniken Calw GmbH bereits in der Vergangenheit wiederholt Finanzspritzen in Form von Investitionszuschüssen und Ausfallbürgschaften außerhalb der regulären Krankenhausfinanzierung gewährt. Vor dem Hintergrund der andauernden Jahresverluste der Gesellschaft beschloss der Kreistag des Landkreiseses Calw am 17.12.2012, zusätzlich auch die Jahresfehlbeträge der Kreiskliniken Calw gGmbH für 2012 in Höhe von circa sechs Millionen Euro und danach zunächst die bis zum Jahr 2016 erwarteten Defizite in jeweils siebenstelliger Höhe mit Steuergeldern auszugleichen. Diese Verlustübernahmen des Landkreiseses Calw zugunsten der Kreiskliniken Calw GmbH stellen nach Auffassung des BDPK EU-rechtswidrige Beihilfen dar, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen, weil sie den Wettbewerb mit den im Umfeld liegenden privaten und freigemeinnützigen Krankenhäusern erheblich verzerren. Der Verstoß gegen diese Genehmigungspflicht begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Anspruch von Wettbewerbern des Beihilfeempfängers auf Unterlassung der rechtswidrigen Subventionen.

"Diese Form der Defizitfinanzierung der Krankenhäuser des Landkreises Calw außerhalb des für alle Krankenhäuser geltenden Finanzierungssystems durch Verlustübernahmen, Kapitaleinlagen und Bürgschaften aus Steuergeldern, verstößt gegen Europäisches Beihilferecht. Denn die Kreiskliniken Calw erfüllen im Vergleich zu den privaten und freigemeinnützigen/kirchlichen Kliniken keine Krankenhaussonderaufgaben, die zusätzliche Subventionen aus Steuermitteln beihilferechtlich erlauben würden", so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK.

Die nach wie vor unzureichende Krankenhausfinanzierung, vor allem der drastische Rückgang der Investitionsförderung durch die Bundesländer und die fehlenden Refinanzierungsmöglichkeiten für Kostensteigerungen in den Bereich Personal, Energie, Lebensmittel und Versicherungsprämien bringen aktuell immer mehr Krankenhäuser in finanzielle Schwierigkeiten. "Es ist daher dringend nötig, eine kostendeckende Krankenhausfinanzierung gesetzlich zu verankern", so Bublitz. Die Bundesregierung mache nach Auffassung des BDPK mit dem aktuellen Krankenhausfinanzierungsprogramm einen Anfang. Nun müssten auch die Bundesländer mit bedarfsgerechter Investitionsfinanzierung nachlegen. Aktuell betrage die Investitionsförderung der Bundesländer weniger als 4 Prozent der Krankenhausumsätze. 10 Prozent seien aber dringend nötig. Nur so lasse sich die von der Politik gewünschte Trägervielfalt und eine leistungsfähige Krankenhauslandschaft erhalten.

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