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Sechs Monate BetreuungLänder lehnen Projekt Familienhebammen ab

Ein zentraler Teil des neuen Kinderschutzgesetzes, der Einsatz so genannter Familienhebammen in Problemfamilien, findet nach einem Bericht keine Zustimmung bei den Bundesländern.

Der Bundesrat beschloss, eine entsprechende Regelung in dem von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegten Gesetz zu streichen, wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (Montag) berichtet.

Für den verstärkten Einsatz von Familienhebammen wollte der Bund von 2012 an 30 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Das Kabinett hatte das Kinderschutzgesetz im März beschlossen.

Die Länder hielten die Stärkung lokaler Netzwerke durch Hebammen zwar für sinnvoll, da sie eine "wichtige Brückenfunktion" zwischen Familien und Jugendhilfe übernehmen könnten. Die Zustimmung scheiterte jedoch nach Angaben der Zeitung an Finanz-Details.

Die Länder lehnten den einjährigen Einsatz besonders geschulter Familienhebammen ab. Stattdessen habe sich der Bundesrat für eine leicht verlängerte Betreuung durch normale Hebammen ausgesprochen. Statt zwei sollten sie künftig sechs Monate lang Familien nach der Geburt des Kindes begleiten können - auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen.

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