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Spahns Pläne zur elektronischen Patientenakte lösen Diskussionen aus
Außerdem soll eine "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (eAU) eingeführt werden. Das bedeutet, dass alle Angaben, die bisher vom Versicherten auf Papier an die Krankenkasse geschickt wurden, künftig unter Angabe der Diagnose über eine Telematikinfrastruktur geleitet werden sollen. Der Versicherte hat so keine Möglichkeit, sich gegen diese elektronische Übertragung sensibler Daten zu entscheiden.
„Gefährdung der informationellen Selbstbestimmung”
„Die zentrale Speicherung mit Onlinezugang im Browser, ohne ausreichende Verschlüsselung vereint das Schlechte aus zwei Welten", fasst Anwalt und IT-Fachmann Jan Kuhlmann, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V., zusammen. "Die beabsichtigte Einwilligungsregelung und eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefährden die informationelle Selbstbestimmung des Versicherten. Wir bewerten diese Vorschläge als 'Spahnsinn'."
22.08.2018 | Quelle: ots
- Schlagwörter:
- Spahn
- elektronische Patientenakte
- Digitalisierung
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