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KartellrechtSPD-Politiker warnt vor GWD-Novelle

Der stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Hessen, Thomas Spies, hat davor gewarnt, das Kartellrecht in vollem Umfang auf die gesetzliche Krankenversicherung anzuwenden.

"Wir haben jetzt schon Fälle, wo kartellrechtliche Regelungen sinnvolle Maßnahmen im Gesundheitsbereich verhindern. Erinnert sei nur an den geplanten Zusammenschluss der Gesundheit Nordhessen AG in Kassel mit der Gesundheitsholding Werra-Meißner-Kreis, den das Bundeskartellamt untersagt hat", erklärte Spies. Kooperationen kommunaler Krankenhäuser könnten aber nicht allein unter kartellrechtlichen Bedingungen beurteilt werden. "Hier muss die Sicherstellung der Versorgung unter betriebswirtschaftlich annehmbaren Aspekten im Vordergrund stehen", so Spies.

Dass die Bundesregierung das Kartellrecht jetzt in vollem Umfang auf die gesetzliche Krankenversicherung anwenden wolle, werde die Qualität der Versorgung weiter verschlechtern. "Ohne die übliche Anhörung von Sachverständigen vorzusehen, hat der Bundestag in erster Lesung eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen behandelt. Darin werden wettbewerbswidrige Absprachen verboten. Dies kann bei der Energieversorgung für die Verbraucher sinnvoll, in der Gesundheitsversorgung aber kontraproduktiv sein", sagte Spies.

In der kma-Ausgabe August berichten wir ausführlich über den Gesetzentwurf.

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