Die Niederländer haben 2006 ihr Krankenversicherungsgesetz reformiert. Seitdem zahlt jeder Bürger über 18 Jahren jährlich etwa 1.100 Euro in die Basiskrankenversicherung. Hinzu kommt bei Arbeitnehmern eine Prämie, die vom Einkommen abhängig ist und an der sich auch die Arbeitgeber beteiligen. Nicht in der Grundversorgung enthaltene Leistungen können mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden. Untere Einkommensschichten können staatliche Zuschüsse beantragen. Etwa die Hälfte der Versicherten soll mittlerweile darauf angewiesen sein. Die privaten Krankenversicherungen wurden abgeschafft.
Auch in der Schweiz ist eine Grundversicherung für alle Einwohner Pflicht. Das heutige Pro-Kopf-Prämiensystem wurde 1996 eingeführt. Im Schnitt sind monatlich umgerechnet etwa 250 Euro fällig. Der Betrag variiert von Kanton zu Kanton. Wer krank wird, muss einen Teil der Arztrechung zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Weil immer weniger Leute die Prämie aufbringen können, ist mittlerweile jeder dritte Schweizer auf staatliche Zuschüsse zur Krankenversicherung angewiesen.


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