Lediglich rezeptpflichtige Tierarzneimittel und Arzneimittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, dürfen nicht bei Versandapotheken gekauft werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA): "Bisher hat in diesem Segment kaum Wettbewerb stattgefunden. Durch die Entscheidung des BGH können Tierhalter nun Arzneimittel für ihre Vierbeiner sicher und kostengünstig bei Versandapotheken beziehen." Er rechnet vor allem mit einer großen Nachfrage nach Antiparasitika, also Mittel gegen Zecken, Würmer, Milben und andere Parasiten.


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