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Strafanzeige gestelltUKMD nimmt Stellung zu Datenmissbrauch-Berichten

Erst mit dem Schreiben vom LKA Sachsen-Anhalt (Posteingang am 05. Oktober 2021) teilten die Ermittler nunmehr mit, dass in 170 Einzelverfahren wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten und Straftaten gegen das Landesdatenschutzgesetz ermittelt wird.

Damit konnte nicht mehr ausgeschlossen werden, dass auch Meldedaten von Patienten oder Schuldnern des Universitätsklinikums betroffen sind. Konsequenterweise erfolgte dann am 06. Oktober 2021 die Meldung nach Art. 33 DSGVO.

Damit hat das Universitätsklinikum unverzüglich, verantwortungsvoll und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehandelt. Vorwürfe, die eine Verzögerung unterstellen, sind damit als haltlos widerlegt.

6. Arbeitsrechtsverfahren

Das Uniklinikum hat unmittelbar nach Kenntnis des Ermittlungsverfahrens eine sogenannte außerordentliche Verdachtskündigung ausgesprochen (wegen des Verdachts der Beihilfe zur Körperverletzung durch Preisgabe dienstlich erlangter Personenstandsdaten). Dagegen hat die betreffende Person geklagt.

Die Uniklinik Magdeburg hat das Gerichtsverfahren im ersten Schritt verloren, weil das Arbeitsgericht den Tatverdacht des Uniklinikums als außerordentlichen Kündigungsgrund nicht anerkannt hat. Da das Universitätsklinikum keine Möglichkeit hatte auf die Protokollierung zuzugreifen, konnte es in diesem Punkt auch keine Aufklärungsarbeit leisten.

Trotz mehrfachem Hinweis durch das Uniklinikum hat das Arbeitsgericht die strafrechtliche Ermittlungsakte nicht beigezogen. Der Richter hat darauf abgestellt, dass Arbeitsgerichte gehalten sind, den Sachverhalt im Kündigungsschutzprozess ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten. Eben diese Aufklärung war aber aufgrund der Beschränkungen des § 40 Bundesmeldegesetzes nicht möglich.

Erschwerend kam hinzu, dass die Datenabfrage im Rahmen der Schuldnersuche der Uniklinik erfolgte, wodurch das Gericht allein diese Abfrage (Datenschutz) nicht als klar nachgewiesenen Datenschutzverstoß bewertet hat. Das Uniklinikum hat vor Gericht mehrfach darauf verwiesen, dass man absolut überzeugt sei, dass der Verdacht hinreichend war. Das Arbeitsgericht sah es anders.

Erst im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat das LKA der Uniklinik Datensätze zur Verfügung gestellt. Diese wurden klinikintern auf die Rechtmäßigkeit der Datenabfragen überprüft. Diese Überprüfung hat dazu geführt, dass zahlreiche Zugriffe identifiziert wurden, die nicht im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften am Uniklinikum Magdeburg stehen. Diese Überprüfungen durch das LKA dauern an, führten aber zur erneuten Freistellung.

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