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KrankenhausplanungG-BA veröffentlicht ersten Bericht über planungsrelevante Qualitätsindikatoren

Die entsprechenden Indikatoren sind Bestandteil des Krankenhausplans, können jedoch laut Gesetz durch Landesrecht auch ausgeschlossen werden.Fristgerecht beschloss der G-BA im Dezember 2016 planungsrelevante Qualitätsindikatoren und eine Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL). Sie regelt die Datenerhebung und das Verfahren zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse an die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen.

Die ersten Qualitätsindikatoren stammen aus den Leistungsbereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie, die bereits – so eine Vorgabe des Gesetzgebers – im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung erhoben werden. Aufgrund der kurzen Entwicklungszeit nach Inkrafttreten des KHSG konnte der G-BA in der neuen Richtlinie zunächst nur Kriterien für die Unterscheidung zwischen hinreichender und unzureichender Qualität festlegen.

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