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Aufklärungsbögen aus der plastischen Chirurgie gemäß ÄsthOpG (Österreich)

 

Aufklärungsbögen aus der plastischen Chirurgie wurden an die österreichische Rechtsprechung angepasst.

 

Gemäß österreichischem ÄsthOpG muss ein Patient vor ästhetischen Operationen über den gewünschten Eingriff, wie allgemein üblich, aufgeklärt werden, kann aber erst nach einer Warte- oder „Bedenkzeit“ von mindestens 2 Wochen (Erwachsene) bis hin zu mehr als 6 Wochen (Jugendliche zw. 16 und 18 Jahren) mit erneuter Unterschrift signalisieren, dass die Operation nun tatsächlich gewünscht ist. Das Aufklärungsprozedere gemäß ÄsthOpG in Österreich ist daher durch ein zweistufiges Bogensystem abgebildet: zunächst die klassische Aufklärung über den Ablauf der Operation und ihre Risiken mit  einem typischen Infobogen, dann - einige Wochen später - die eigentliche Unterschrift zur Einwilligung in die gewünschte Operation im sogenannten Dok- bzw. Doku-Bogen. Beide Bogenkomponenten wurden jüngst juristisch überprüft und angepasst. Jetzt Bogenübersicht ansehen.

Thieme Compliance

Thieme Compliance ist mit über 30 Jahren Markterfahrung ein verlässlicher Partner rund um Patientenaufklärung und -kommunikation. Neben einem breiten Angebot an medizinisch und juristisch fundierten Aufklärungsprodukten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen zur Optimierung Ihrer Prozesse rund um die Patientenaufnahme, Patientenaufklärung und Dokumentation. Thieme Compliance ist eine 100% Tochtergesellschaft der Thieme Gruppe.