Gemäß österreichischem ÄsthOpG muss ein Patient vor ästhetischen Operationen über den gewünschten Eingriff, wie allgemein üblich, aufgeklärt werden, kann aber erst nach einer Warte- oder „Bedenkzeit“ von mindestens 2 Wochen (Erwachsene) bis hin zu mehr als 6 Wochen (Jugendliche zw. 16 und 18 Jahren) mit erneuter Unterschrift signalisieren, dass die Operation nun tatsächlich gewünscht ist. Das Aufklärungsprozedere gemäß ÄsthOpG in Österreich ist daher durch ein zweistufiges Bogensystem abgebildet: zunächst die klassische Aufklärung über den Ablauf der Operation und ihre Risiken mit einem typischen Infobogen, dann - einige Wochen später - die eigentliche Unterschrift zur Einwilligung in die gewünschte Operation im sogenannten Dok- bzw. Doku-Bogen. Beide Bogenkomponenten wurden jüngst juristisch überprüft und angepasst. Jetzt Bogenübersicht ansehen.
