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Merkblätter des G-BA ab sofort in E-ConsentPro abrufbar

Ab sofort stehen Merkblätter des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern in E-ConsentPro zur Verfügung.

Alle Krankenhäuser und Arztpraxen in Deutschland sind gesetzlich zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung verpflichtet, um die hohe Qualität der medizinischen Versorgung und die Patientensicherheit zu erhalten und zu verbessern. Für folgende Eingriffe hat der G-BA Patienteninformationen zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten veröffentlicht: Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (G-BA-QS1) Herzschrittmacher-, Hüft- oder Knieendoprothesenversorgung (G-BA-QS-2) Bei folgenden in E-ConsentPro enthaltenen Aufklärungsbögen muss die Patienteninformation ausgehändigt werden: G-BA-QS1: Kard03 Linksherzkatheter-Untersuchung, ggf. mit Röntgenkontrastuntersuchung Kard04 Rechtsherzkatheter-Untersuchung Kard09 Linksherzkatheter-Untersuchung und Röntgenkontrastuntersuchung der Herzkranzgefäße, ggf. mit Aufdehnen von Engstellen/ Einsetzen einer Gefäßstütze ID14 Venöse-Herzkatheter-Untersuchung ID15 Arterielle Herzkatheteruntersuchung und Koronarangiographie ID15Th Koronarangiographie, Koronarangioplastie und Stent-Implantation ID22 Herzkatheteruntersuchung und Koronarangiographie G-BA-QS2: OT41 Hüftgelenkersatz OT47 Kniegelenkersatz OT41.1 Wechsel/Entfernung einer Hüftgelenkendoprothese OT47.1 Wechsel/Entfernung einer Kniegelenkendoprothese Sk02 Hüftgelenkendoprothese Sk03 Kniegelenkendoprothese Sk02r Wechsel einer Hüftgelenkendoprothese Sk03r Kniegelenkendoprothesen-Wecchsel Kard06/C-Herz03 Einsetzen/Wechseln eines Herzschrittmachers Kard06.1/C-Herz03.1 Einsetzen/Wechseln eines Dreikammer-Herzschrittmachers zur Resynchronisationsbehandlung ChT04a Operative Einpflanzung eines Herzschrittmachers ChT4m Wechsel Revision Schrittmacher/Defi ChT4h Operative Einpflanzung eines Herzschrittmachers Im Navigator von E-ConsentPro finden Sie die Merkblätter des „Gemeinsamen Bundeszuschusses (G-BA)“ im Ordner Zusätzliche Merkblätter/Patienteninformationen. Sofern Sie mit Sortimentsgruppen arbeiten, binden Sie den Ordner ggf. in den Navigator ein. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Thieme Compliance

Thieme Compliance ist mit über 30 Jahren Markterfahrung ein verlässlicher Partner rund um Patientenaufklärung und -kommunikation. Neben einem breiten Angebot an medizinisch und juristisch fundierten Aufklärungsprodukten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen zur Optimierung Ihrer Prozesse rund um die Patientenaufnahme, Patientenaufklärung und Dokumentation. Thieme Compliance ist eine 100% Tochtergesellschaft der Thieme Gruppe.