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Merkblatt mit Informationen zum Entlassmanagement in E-ConsentPro abrufbar

Ab sofort stehen Ihnen auch Informationen zum Entlassmanagement in E-ConsentPro zur Verfügung.

Krankenhäuser sind ab 1. Oktober 2017 gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung  der  gesetzlich  versicherten  Patienten  aus  dem  Krankenhaus  vorzubereiten.  Das  Ziel  des  Entlassmanagements ist  es,  eine  lückenlose  Anschlussversorgung  der  Patienten zu  organisieren.

Im Dokument  „Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V“ (Dok EM 1a) werden  die  Patienten  über  das  neue  Entlassmanagement  informiert und bestätigen dies. Im Dokument „Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V, Anlage 1b (Dok EM 1b)“ können die Patienten in das Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung sowie in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse einwilligen oder diese ablehnen.

Herausgeber des Merkblattes ist der GKV Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Thieme Compliance

Thieme Compliance ist mit über 30 Jahren Markterfahrung ein verlässlicher Partner rund um Patientenaufklärung und -kommunikation. Neben einem breiten Angebot an medizinisch und juristisch fundierten Aufklärungsprodukten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen zur Optimierung Ihrer Prozesse rund um die Patientenaufnahme, Patientenaufklärung und Dokumentation. Thieme Compliance ist eine 100% Tochtergesellschaft der Thieme Gruppe.