Krankenhäuser sind ab 1. Oktober 2017 gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der gesetzlich versicherten Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren.
Im Dokument „Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V“ (Dok EM 1a) werden die Patienten über das neue Entlassmanagement informiert und bestätigen dies. Im Dokument „Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V, Anlage 1b (Dok EM 1b)“ können die Patienten in das Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung sowie in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse einwilligen oder diese ablehnen.
Herausgeber des Merkblattes ist der GKV Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

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