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Neubogen aus der Chirurgie

Für Patienten mit Indikation für einen Einkammer-Schrittmacher gibt es ab sofort den Neubogen zur Implantation eines sondenlosen Herzschrittmachers.

Neben konventionellen Herzschrittmachern stehen für Patienten mit Indikation für einen Einkammer-Schrittmacher sondenlose Herzschrittmacher zur Verfügung, die durch eine kathetergestützte Implantation direkt im rechten Ventrikel platziert werden.

Der Bogen „Kathetergestützte Implantation eines sondenlosen Herzschrittmachers (ChT 4s)“ kann für die Aufklärung über die Implantation eines sondenlosen Herzschrittmachers eingesetzt werden. MRT-Fähigkeit und die Alternative eines konventionellen Schrittmachers sind erwähnt. Die Implantationsrisiken werden ausführlich erläutert.

Zum Aufklärungsbogen

Thieme Compliance

Thieme Compliance ist mit über 30 Jahren Markterfahrung ein verlässlicher Partner rund um Patientenaufklärung und -kommunikation. Neben einem breiten Angebot an medizinisch und juristisch fundierten Aufklärungsprodukten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen zur Optimierung Ihrer Prozesse rund um die Patientenaufnahme, Patientenaufklärung und Dokumentation. Thieme Compliance ist eine 100% Tochtergesellschaft der Thieme Gruppe.