Der Patient muss in der Regel 10 Tage vor bestimmten Eingriffen über dieses Recht informiert werden. Er muss erfahren, wo er es wahrnehmen und nähere Informationen einholen kann und dass ihm Abschriften aus der Patientenakte zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit dem Bogen Dok26 informieren Sie den Patienten über seine Rechte und dokumentieren das Gespräch.
Der Aufklärungsbögen ist digital in unserer Software E-ConsentPro und im Online-Portal E-Consent verfügbar. Er kann auch als Sonderdruck bestellt werden.
