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Recht auf Einholung einer Zweitmeinung

In § 27b SGB V ist das Recht des Patienten auf Einholen einer kostenlosen Zweitmeinung verankert.

Der Patient muss in der Regel 10 Tage vor bestimmten Eingriffen über dieses Recht informiert werden. Er muss erfahren, wo er es wahrnehmen und nähere Informationen einholen kann und dass ihm Abschriften aus der Patientenakte zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit dem Bogen Dok26 informieren Sie den Patienten über seine Rechte und dokumentieren das Gespräch.

Der Aufklärungsbögen ist digital in unserer Software E-ConsentPro und im Online-Portal E-Consent verfügbar. Er kann auch als Sonderdruck bestellt werden.

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Thieme Compliance

Thieme Compliance ist mit über 30 Jahren Markterfahrung ein verlässlicher Partner rund um Patientenaufklärung und -kommunikation. Neben einem breiten Angebot an medizinisch und juristisch fundierten Aufklärungsprodukten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen zur Optimierung Ihrer Prozesse rund um die Patientenaufnahme, Patientenaufklärung und Dokumentation. Thieme Compliance ist eine 100% Tochtergesellschaft der Thieme Gruppe.