
Die Kreisklinik Roth in Mittelfranken hat am 7. Januar vorsorglich ihre Internetverbindung nach außen gekappt. Hintergrund ist ein möglicher externen Zugriff auf das interne IT-Netzwerk, wie Klinik und Landratsamt am Folgetag in einer gemeinsamen Mitteilung bekanntgaben. Die stationäre Patientenversorgung sowie der Betrieb im Medizinischen Versorgungszentrum seien nicht betroffen und liefen regulär weiter, betont Klinikvorständin Nadine Ortner.
Um die Abläufe zu sichern, greift die Klinik derzeit auf analoge Verfahren zurück. Laborergebnisse werden per Fax übermittelt, Rezepte und Krankschreibungen ausgedruckt. Die Notaufnahme musste jedoch vorübergehend abgemeldet werden, da unter anderem der Versand radiologischer Aufnahmen nicht möglich ist. Notfälle werden laut Landratsamt in umliegende Krankenhäuser umgeleitet. „Die Notfallversorgung in der Region ist dennoch gewährleistet“, heißt es.
Untersuchungen dauern noch an
Nach aktuellem Stand haben die eingesetzten Sicherheitsmechanismen wie Antivirensoftware ordnungsgemäß funktioniert. Dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass es kurzzeitig zu einem externen Zugriff gekommen sei. Interne und externe Prüfungen laufen. Unmittelbar nach dem Verdacht reagierte die IT-Abteilung und informierte alle gesetzlich vorgeschriebenen Stellen, darunter die Cybercrime-Abteilung des Landeskriminalamts (LKA), die Datenschutzaufsicht sowie das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Externe IT-Forensiker wurden hinzugezogen.
Das LKA Bayern hat nach Rücksprache mit dem Innenministerium strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Ermittler waren bereits am Mittwochnachmittag vor Ort. „Unsere IT-Abteilung hat vorbildlich reagiert“, sagte Ortner. Das Trennen der Internetverbindung diene dem Schutz der Systeme und ermögliche eine sorgfältige und strukturierte Überprüfung. Landrat Ben Schwarz lobte das Vorgehen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten: „Das Patientenwohl steht an oberster Stelle.“
Wann die Systeme wieder vollständig ans Netz gehen, ist offen. Dies soll erst erfolgen, wenn die forensischen Untersuchungen abgeschlossen sind und Entwarnung gegeben werden kann. „Sobald neue gesicherte Erkenntnisse vorliegen, informieren wir Mitarbeitende, Medien und Bürgerinnen und Bürger zeitnah“, so Ortner.





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