Wie sollte ein Krankenhaus aufgestellt sein, um jene Finanzierungsmodelle abseits des KHG in Anspruch nehmen zu dürfen?
Alternative Finanzierungsformen sind meist durch Zinserwartungen der Kapitalgeber gekennzeichnet. Somit ist eine besonders effiziente medizinische Leistungserbringung erforderlich, da die Zinskosten nicht in der DRG-Fallpauschale berücksichtigt sind. Man muss also im Vorfeld sehr genau abwägen, ob diese Verbesserungen zu Betriebsergebnissteigerungen führen, die diese Zinserwartungen abdecken werden.
Was raten Sie Kliniken, die derzeit auf der Suche nach Investitionsmitteln für Baumaßnahmen sind?
Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auszubauen, ist die Inanspruchnahme alternativer und möglichst differenzierter Finanzierungsquellen unumgänglich. Jedoch sind deren Einsatzmöglichkeiten sehr stark von der Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung abhängig. Somit muss im ersten Schritt stets ein besonderes Augenmerk auf die möglichst effiziente Leistungserbringung und Kosteneinsparungen im laufenden Geschäft gelegt werden. Im Zusammenhang mit dem PpSG ist eine besonders vorsichtige und abwartende Betrachtung empfehlenswert. Zudem gilt es, die aktuellen Preissteigerungen in der Baubranche zu beachten. Auch das haben die Länder unzureichend im Blick: Diese Preissteigerungen werden häufig in den Fördermitteln nicht berücksichtigt, viele Krankenhäuser werden damit letztendlich alleine gelassen. Wenn Baumaßnahmen dann auch noch länger dauern, etwa weil die Baufirmen nicht so schnell arbeiten – oder die Krankenhäuser sich mit ihnen streiten müssen, wenn sie hinterher massive Baumängel haben – dann geht das zu Lasten der Kliniken und damit der Patientenversorgung.





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