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Paukenschlag im Rhön-PokerAnlegerschützer fordern außerordentliche Hauptversammlung

Die milliardenschwere Übernahme von 43 Krankenhäusern der Rhön Klinikum AG durch den Fresenius-Konzern wird infrage gestellt. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um über den Verkauf des Geschäfts zu beraten.

Wie die "Allgemeine Zeitung" aus Wiesbaden berichtet, erklärte der DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler in Düsseldorf: "Die Rhön-Aktionäre wurden bei dem Verkauf weder gefragt noch informiert. Dabei wird damit ein Großteil des laufenden Geschäfts veräußert. Aus unserer Sicht ist die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung dringend erforderlich. Eine dementsprechende Bitte sei vom Vorstand abgelehnt worden. Deshalb ruft Tüngler alle Rhön-Aktionäre auf, sich bei der DSW zu melden, damit die Anteilseigner selbst eine Hauptversammlung vorbereiten können. "Für die Einberufung durch die Aktionäre ist ein Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals notwendig, was keine überwindbare Hürde darstellen sollte."

Rhön-Fresenius-Deal: Es dauert länger als gedacht

Nach Rechtsauffassung des Rhön-Konzerns ist bei einer Veräußerung von gut zwei Drittel des Konzerns eine Befragung der Hauptversammlung nicht nötig. Genau diese Rechtsauslegung teilen die Anlegerschützer nicht. "Hier geht es darum zu klären, bis zu welcher Grenze die Befugnisse eines angestellten Vorstands gehen und ab wann es erforderlich ist, direkt die Eigentümer zu fragen", betont Tüngler. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnten große Teile eines Gesellschaftsvermögens ohne Zustimmung der Aktionäre in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert werden. Bei Rhön handele es sich aber um einen Verkauf und nicht um eine Ausgliederung. "Ein Verkauf ist endgültig und wiegt daher schwerer als eine Verlagerung in eine Tochter", sagt Tüngler. Durch den Verkauf schrumpft das Geschäft auf ein Drittel der bisherigen Größe.

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