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GeldstrafeArzt wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin verurteilt

Das Landgericht Trier hat einen Arzt wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, muss der Mediziner insgesamt 9000 Euro bezahlen.

Buchstabenwürfel bilden das Wort "Urteil". Sie liegen auf einer Zeitung.
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Symbolfoto

Die Geldstrafe sei in 90 Tagessätzen zu je 100 Euro zu entrichten. 30 Tagessätze der Geldstrafe gelten den Angaben zufolge bereits als vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Arzt hatte dem Urteil zufolge vor acht Jahren eine 19 Jahre alte Patientin in einem Krankenhaus in Hermeskeil (Kreis Trier-Saarburg) falsch behandelt und somit ihren Tod verursacht. Der Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie hatte zu Prozessbeginn nach Angaben seines Verteidigers Bernhard Debong eingeräumt, «dass ihm damals ein fatales Versäumnis unterlaufen ist».

Der Staatsanwaltschaft zufolge war die 19-Jährige mit Atemproblemen und einer Schwellung einer Halsseite in die Klinik gekommen. Der Arzt habe Luftansammlungen im Brustkorb und am Hals diagnostiziert - und nicht erkannt, dass es sich am Hals um eine Blutansammlung gehandelt habe. Er habe eine Thoraxdrainage gelegt, um Luft aus dem Brustkorb zu saugen und dabei versehentlich einen Teil des Brustfells durchstoßen und die Arm-Kopf-Vene der Frau verletzt. Später sei es zu massiven Einblutungen gekommen.

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