In einem Schreiben an die Mitarbeiter, kündigt der Konzern an, das Gehalt für den 20. und 21. August einzubehalten und die Beschäftigung der Mitarbeiter für diese beiden Tage abzulehnen. Das melden mehrere Zeitungen. Begründet wird das Aussperren damit, dass die betroffenen Mitarbeiter am 17. August gestreikt haben - und weil neue Arbeitsniederlegungen zu befürchten sind, Ersatzkräfte eingesetzt werden.
Laut der Gewerkschaft Verdi ist dieses Vorgehen rechtswidrig, da eine Notdienstvereinbarung zwischen Verdi und der Nordseeklinik in Kraft ist. Diese enthält eine Maßregelungsklausel, was bedeute, dass die Streikenden keinerlei Folgen zu befürchten hätten. Von der Klinikgeschäftsführung gab es auf Nachfrage der Sylter Rundschau folgende Stellungnahme: "Die Klinik weist ausdrücklich darauf hin, dass sie weder Mitarbeiter ?aussperrt?, noch rechtswidrig handelt. In dieser Ausnahmesituation handelt das Haus nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Wenn Mitarbeiter den Streik kurzfristig unterbrechen, muss der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht annehmen - schließlich hat er bereits für eine Ersatzlösung gesorgt. Das muss die Klinik, um den gesetzlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen."



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