Sie sieht sich durch eine interne Mitteilung der GNH in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und fordert Schadenersatz. Das meldet das Online-Portal der "Hessischen Niedersächsischen Zeitung". Dort heißt es: "Heidrun Blanckenburg hatte sich als Patientin des führenden Krankenhauses der Region vor mehr als einem Jahr über den allzu offenen Umgang mit ihrer elektronischen Patientenakte im Kasseler Klinikum beschwert. Die Beschwerde rief den hessischen Datenschutzbeauftragten auf den Plan, der beim Umgang mit Patientendaten im Klinikum 'erhebliche generelle Mängel' feststellte.
Das Krankenhaus musste in der Folge die datenschutzgerechte Ausgestaltung der Zugriffe sicherstellen, was Mitarbeiter wegen des höheren Zugriff-Aufwandes kritisch sahen. Die GNH hatte dies in einem internen Newsletter veröffentlicht und Blanckenburg die Schuld am höheren Aufwand gegeben. Die GÖD-Gewerkschafterin sah sich dadurch an den Pranger gestellt und einem Spießrutenlauf ausgesetzt. Die Klinikleitung hält die Klage jedoch für unberechtigt. Dass eine Überprüfung durch den hessischen Datenschutzbeauftragten auf Grund einer Beschwerde der Klägerin Heidrun Blanckenburg erfolgte, sei zum damaligen Zeitpunkt bereits durch Presseberichte allgemein bekannt gewesen. Die Presseberichte seien auf Initiative der Klägerin zustande gekommen."



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