
Nach Angaben der Aktiengesellschaft lautet der Vorwurf, dass vertragsärztliche Versorgungsleistungen nicht persönlich erbracht worden seien und so ein Abrechnungsbetrug begangen worden sei. Im Rahmen einer internen Untersuchung solle den strafrechtlich relevanten Vorwürfen auf den Grund gegangen und der schnelle Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen durch objektive Untersuchungsergebnisse gefördert werden, erklärte die Klinikleitung.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigte Ermittlungen. Sie führt schon länger Verfahren um zu prüfen, ob bei Abrechnungen von Krankenhausleistungen Straftaten begangen worden sind. Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen Verantwortliche von Krankenhäusern. Teilweise geht es auch um Mediziner, die in Kliniken tätig sind und ärztliche Leistungen betrügerisch abgerechnet haben sollen.
Ein Schwerpunkt bildet dabei Betrug im Zusammenhang mit der Abrechnung sogenannter Ermächtigungsleistungen. Eine Ermächtigung erhalten Ärzte in Krankenhäusern, die ambulante Leistungen erbringen wollen. Ein solcher Arzt muss seine Leistungen grundsätzlich immer persönlich erbringen. Nur bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder an einer Wehrübung kann er sich für die Dauer von bis drei Monaten vertreten lassen.





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