
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, hatte in den letzten Wochen und Monaten unter Hochdruck vergeblich einen Investor gesucht, der bereit gewesen wäre, die Einrichtung in der Nordeifel zu übernehmen. „Uns war bewusst, dass der Erhalt und die Fortführung der Eifelhöhen-Klinik angesichts der Hygieneprobleme aus der Vergangenheit und der angespannten Personallage aufgrund des Fachkräftemangels nicht einfach waren. Zudem hätte ein Investor erhebliche Finanzmittel in die Einrichtung aus den 70er Jahren investieren müssen, sodass Investoren letztlich das Risiko gescheut haben“, sagt Insolvenzverwalter Boddenberg. „Der vielversprechend begonnene Investorenprozess ist nunmehr abgelaufen und leider war trotz intensiver Verhandlungen kein Interessent bereit, ein bindendes Gebot für die Reha-Klinik abzugeben“, so Boddenberg.
Information auf Mitarbeiterversammlung
Da es keine Aussicht auf einen neuen Investor und eine Fortführungslösung gibt, ist der Insolvenzverwalter nunmehr gezwungen, den Betrieb der Reha-Einrichtung kurzfristig einzustellen. Bereits Ende Februar soll der Klinikbetrieb beendet und die Einrichtung geschlossen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden heute über die neueste Entwicklung auf einer außerordentlichen Betriebsversammlung durch den Insolvenzverwalter und den Verwaltungsleiter informiert. Der Insolvenzverwalter und die Klinikleitung nehmen nun umgehend Gespräche mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan auf. Alle Beschäftigten erhalten dann die Kündigungen.
Hygieneprobleme als Auslöser der Krise
Die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH in Nettersheim-Marmagen in der Nordeifel hatte am 04.11.2019 einen Insolvenzantrag gestellt, weil die Geschäftsführung aufgrund der behördlichen Ordnungsverfügung über die vorläufige Schließung des Patientenbetriebs keine positive Fortführungsprognose mehr sah. Am 25.10.2019 hatte die Gemeinde Nettersheim auf Weisung des Landkreises Euskirchen und der Bezirksregierung Köln in Abstimmung mit dem NRWGesundheitsministerium zunächst einen Patientenaufnahme-Stopp und wenig später die zeitweilige Schließung des Patientenbetriebs verfügt. Begründet wurden diese Maßnahmen seitens der Behörde mit gravierenden Hygienemängeln sowie u.a. der nicht sachgemäßen Lagerung von Medizinprodukten und Arzneimitteln. Die Hygienemängel wurden unter der Leitung des Insolvenzverwalters kurzfristig behoben und kurze Zeit später hatten die Aufsichtsbehörden die Schließungsverfügung aufgehoben.





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