Bei einer Razzia in der vergangenen Woche haben mehr als 150 Polizisten im Helios-Klinikum Berlin-Buch kistenweise Unterlagen beschlagnahmt. 14 Mitarbeiter sollen bei Abrechnungen betrogen haben. Nicht ausreichend qualifiziertes Personal soll Patienten ambulant versorgt haben, die Krankenkassen bezahlten dann aber zu viel Geld für angebliche Behandlungen durch Spezialisten. Ermittelt wird gegen mehrere Abteilungen. Ambulante Leistungen der Poliklinik sollen zum Teil von Ärzten erbracht worden sein, die hierzu über keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin verfügten. De Meo erklärt dazu:
"Zu den Vorwürfen gegen die Poliklinik stellen wir klar:
- Es wurden nur tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet.
- Es wurden keine überhöhten Rechnungen gestellt.
- Die Behandlungen wurden von qualifizierten Ärzten medizinisch korrekt durchgeführt.
Die Ermittlungen gegen die Poliklinik haben eine seit Jahren kontrovers geführte Diskussion erneut entfacht: Das Abrechnungsrecht ist hochkomplex und wird den Anforderungen in der alltäglichen Patientenversorgung nicht gerecht. In vielen Fällen müssen Krankenhausärzte einen wesentlichen Beitrag zur ambulanten Versorgung von Patienten leisten, da es wohnortnah zu wenig Arztpraxen gibt. Ansonsten wären Unterversorgung, weite Anreisen und unangemessen lange Wartezeiten die Folgen für die Patienten. Für Patienten ist es wichtig, dass sie von fachlich gut ausgebildeten Ärzten wohnortnah und innerhalb angemessener Wartezeiten behandelt werden. Das kann durch niedergelassene Ärzte alleine nicht flächendeckend sichergestellt werden: Vielfach finden Praxisinhaber keine Nachfolger oder schließen an bestimmten Wochentagen ihre Praxen. Um so entstandene Versorgungslücken zu schließen, sind häufig Klinikärzte von den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Erbringung ambulanter Leistungen zugelassen. Gemäß geltendem Zulassungsrecht müssen diese Ärzte ihre Leistungen jedoch höchstpersönlich erbringen – eine Auflage, die im Klinikalltag oft nicht einfach oder zeitgerecht umzusetzen ist. Den Patienten wäre mehr gedient, wenn Behandlungen flexibel von qualifizierten Ärzteteams erbracht werden könnten.
Infolge einer generellen Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat Helios bereits 2009 begonnen, die Erbringung und Abrechnung ambulanter Leistungen in den eigenen Einrichtungen zu überprüfen und soweit erforderlich den formaljuristischen Anforderungen anzupassen. Unsere Erkenntnisse hierzu liegen der Staatsanwaltschaft vor. Es mag sein, dass der konzernweit offene Umgang mit diesem Thema Ermittlungen ausgelöst hat oder noch auslösen wird. Wir bedauern die von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin jetzt verschärfte Konfrontation, die sich nach eigener Aussage mit Strafanzeigen gegen Medizinische Versorgungszentren aller Klinikträger richtet. Ein wesentliches Ziel des Gesetzgebers bei der Einführung Medizinischer Versorgungszentren in 2004 war gerade die bessere Verzahnung der ambulanten und stationären Patientenversorgung. Hierbei kommen Klinikärzte verstärkt zum Einsatz, wie dies bereits bei den ostdeutschen Vorbildern für die Medizinischen Versorgungszentren, den Polikliniken, der Fall war. Manche sehen anscheinend schon darin eine zu enge Verzahnung der Abläufe und Leistungsstrukturen zwischen der ambulanten und stationären Patientenversorgung. Helios sieht sich angesichts dieser Entwicklung nun – wie viele der niedergelassenen Ärzte – gezwungen, vielerorts ambulante Behandlungen von Patienten künftig abzulehnen. Nur so können wir unsere Klinikärzte vor einer drohenden strafrechtlichen Verfolgung schützen. Bestehende Versorgungsengpässe werden dadurch jedoch deutlich verschärft. Die Leidtragenden sind die Patienten. In keinem Fall sollten die ordnungspolitisch motivierten Auseinandersetzungen auf dem Rücken der Patienten oder der Ärzte ausgetragen werden: Qualifizierte Ärzte, die ihre Patienten in bester Weise medizinisch versorgen, dürfen nicht systembedingt kriminalisiert werden. Vielmehr sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine adäquate ambulante Versorgung an den tatsächlichen Versorgungsbedarf angepasst werden. In diese Diskussion bringen wir uns gerne ein."



Bitte loggen Sie sich ein, um einen neuen Kommentar zu verfassen oder einen bestehenden Kommentar zu melden.
Jetzt einloggen