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Musterfall CalwIVKK fordert Entscheidung aus Karlsruhe

Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Subvention kommunaler Krankenhäuser vorgestellt.

Darf eine Kommune ihr Krankenhaus finanziell stützen? Ist das mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar oder stellen solche Hilfen einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil kommunaler Krankenhäuser gegenüber anderen Klinikträgern dar? Laut IVKK und dem vom Verband in Auftrag gegebenen Gutachten lautet die Antwort: Ja. Kommunale Krankenhäuser sind keine Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechtes, erklärt der Staats- und Europarechtler Volker Epping in dem Gutachten. Auslöser des Gutachtens war eine Wettbewerbsklage privater Klinikbetreiber gegen das nordbadische Kreisklinikum Calw, dessen Kommune Defizte der Klinik ausgeglichen und Bürgschaften gegeben hatte. Der Verband der Privatkliniken betrachtet dieses Vorgehen als Verstoß gegen EU-Beihilferecht und damit als Wettbewerbsverzerrung.

"Das Gutachten verneint die Anwendbarkeit des EU-Wettbewerbsrechts auf den Krankenhausbereich", so IVKK-Vorsitzender Bernhard Ziegler. Krankenhäuser seien ein elementarer Bestandteil des deutschen Sozialstaats, der nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2009 nicht auf die EU-Ebene übertragen werden dürfe. Allerdings habe das Lissabon-Urteil nur einen abstrakten Rahmen definiert. "Was wir jetzt brauchen ist eine Klarstellung aus Karlsruhe, wie dieser Sozialstaatsanspruch der Bürger im Hinblick auf Krankenhausversorgung konkret ausgestaltet werden muss", fordert der IVKK-Chef. Dazu zähle sowohl die Frage der Krankenhausfinanzierung inklusive der Verwendung etwaiger Überschüsse aus dem Krankenhausbetrieb als auch die nach der Versorgungsstruktur.

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