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Gesundheit NordhessenKlinik-Übernahme rückt in weite Ferne

Die Übernahme der Krankenhäuser des Werra-Meißner-Kreises durch die Gesundheit Nordhessen wird immer unwahrscheinlicher.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde der Gesundheit Nordhessen (GNH) gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom Juni 2009 zurückgewiesen. Das meldet die "Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung" (HNA). Damals hatte das Bundeskartellamt den Erwerb der Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH durch die Gesundheit Nordhessen untersagt. In der HNA heißt es:

"Eine Revision hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Dagegen hat die GNH nun eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu erreichen. Das teilte die GNH am Donnerstag mit. Die GNH hatte Ende 2008 den Kaufvertrag für die Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH mit ihren beiden Krankenhäusern in Eschwege und Witzenhausen unterzeichnet und das Vorhaben beim Bundeskartellamt angemeldet. Mitte Juni 2009 hatte das Amt den Erwerb mit der Begründung untersagt, die Übernahme durch die GNH würde die im Werra-Meißner-Kreis bereits bestehende marktbeherrschende Stellung der Gesundheitsholding Werra-Meißner verstärken.
Die Kritik richtet sich nach den Worten des GNH-Vorstandsvorsitzenden Dr. Gerhard M. Sontheimer nun insbesondere gegen die Tatsache, dass sich das Oberlandesgericht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezog, welcher der Rhön-Klinikum AG 2008 die Übernahme des Kreiskrankenhauses Bad Neustadt untersagt hatte.
'Die von uns dargelegten Unterschiede zu unserem Fall, insbesondere bei der Festlegung des relevanten Marktes, hat das Gericht nicht berücksichtigt. Ob die zitierte Entscheidung des BGH in unserem Fall so übertragbar ist, bezweifeln wir und möchten dies durch den BGH überprüfen lassen.'"

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