Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

BundeskartellamtKlinikum Worms darf Agaplesion-Haus nicht kaufen

Das Bundeskartellamt hat dem Klinikum Worms untersagt, das ebenfalls in Worms gelegene Agaplesion Hochstift Krankenhaus zu erwerben.

Durch die Fusion hätte das Klinikum Worms auf dem Markt für Akutkrankenhäuser in der Region Worms eine marktbeherrschende Stellung erlangt, schreibt das Amt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Mit der Fusionskontrolle auf den Krankenhausmärkten wollen wir wettbewerbliche Strukturen zum Wohle des Patienten erhalten. Gerade weil dieser Bereich spezifischer staatlicher Regulierung unterliegt und es nur wenig Preiswettbewerb gibt, ist es wichtig, Auswahlalternativen für die Patienten und damit den Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern zu erhalten." Das Klinikum Worms (555 Betten) ist das größte Krankenhaus südlich von Mainz im Versorgungsgebiet Rheinhessen-Nahe. Es ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit neun Planabteilungen, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) und zusätzlichen Spezialzentren. Das Hochstift in Worms (141 Betten) ist ein Krankenhaus der Grundversorgung mit sechs Abteilungen und gehört dem Hessischen Diakonieverein, der von der Agaplesion Gruppe vor zwei Jahren übernommen wurde, die verschiedene Krankenhäuser vorwiegend in Hessen und in Rheinland-Pfalz betreibt.

Zu stark für den Wettbewerb in Worms
Die Übernahme hätte wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen auf den Markt für Akutkrankenhäuser im Gebiet Worms. In diesem Marktraum gibt es neben den beiden Kliniken nur das St. Marienkrankenhaus in Lampertheim, das sich auf Geriatrie und Innere Medizin spezialisiert hat. Durch den Erwerb des benachbarten Hochstifts würde das Klinikum Worms zum mit Abstand stärksten Wettbewerber in der Region. Die Positionen der konkurrierenden Krankenhäuser, auch der großen Universitätsklinken in der weiteren Umgebung, fallen demgegenüber sehr stark ab. Durch die Übernahme wären die Auswahlmöglichkeiten der Patienten in dem Marktgebiet Worms erheblich eingeschränkt worden.
Geprüft wurde auch, ob die Voraussetzungen einer Sanierungsfusion vorliegen. Die operativen Betriebsergebnisse des Hochstifts ließen jedoch derzeit keine Insolvenzgefahr erkennen. Zudem fehlte der konkrete Nachweis, dass kein anderer Erwerber zur Verfügung stand. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, Beschwerde beim OLG Düsseldorf einzulegen.

Sortierung

Bitte loggen Sie sich ein, um einen neuen Kommentar zu verfassen oder einen bestehenden Kommentar zu melden.

Jetzt einloggen