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Rheinland-PfalzKrankenhauskosten um 4,4 Prozent gestiegen

In den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern fielen im Jahr 2012 Gesamtkosten in Höhe von fast 4 Milliarden Euro an. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 4,4 Prozent mehr als im Jahr 2011.

Mit gut 2,5 Milliarden Euro entfielen zwei Drittel der Gesamtausgaben auf die Personalkosten. Das bedeutete eine Steigerung um 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Pflegedienst stellt mit 810 Millionen Euro (plus 2,9 Prozent) den größten Anteil an den Personalkosten, gefolgt vom ärztlichen Personal mit 728 Millionen Euro (plus 6,9 Prozent). Die Kostensteigerungen sind zumindest teilweise auf die Ausweitung des Personalbestandes im medizinisch technischen Dienst, im Funktionsdienst - etwa für den Operationsdienst und die Anästhesie - und im ärztlichen Dienst zurückzuführen.

18.000 Patienten mehr als 2011
Die Sachkosten erhöhten sich gegenüber dem Jahr 2011 um 3,8 Prozent auf nunmehr 1,3 Milliarden Euro. Ursächlich für diese Entwicklung waren die gestiegenen Patientenzahlen - es gab 18.000 mehr vollstationär behandelte Patienten als 2011 - und die damit verbundenen Mehraufwendungen beim medizinischen Bedarf, zum Beispiel für Arzneimittel, Instrumente oder ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial (plus 5,5 Prozent). Der Anstieg der Patientenzahlen wirkte sich auch auf den Wirtschaftsbedarf der Krankenhäuser aus (plus 6,4 Prozent). Dazu zählen unter anderem die Aufwendungen für Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie die Reinigung durch externe Betriebe.

Durchschnittlich Kosten je Behandlungsfall: 3.917 Euro
Je Behandlungstag wurden 2012 durchschnittlich 523 Euro aufgewendet, das waren 21 Euro oder 4,2 Prozent mehr als im Jahr 2011. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 7,5 Tagen bei den vollstationär behandelten Patientinnen und Patienten ergeben sich daraus rechnerisch pro Behandlungsfall Kosten von 3.917 Euro (plus 2,9 Prozent). Die Kosten je aufgestelltem Bett beliefen sich im Mittel auf rund 140.000 Euro im Jahr (plus 4,9 Prozent). Zur Ermittlung dieser Werte werden die Gesamtkosten um Positionen bereinigt, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit stationären Leistungen stehen - wie Kosten der Ambulanz, Aufwand für Forschung und wissenschaftliche Lehre. Daraus ergeben sich die sogenannten pflegesatzfähigen Kosten. Im Jahr 2012 lagen diese bei rund 3,5 Milliarden Euro.

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