Das Oberlandesgericht hat Magdeburg hat entschieden, eine Anklage gegen Andreas Brakmann nicht zuzulassen. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Magdeburger Landgerichts vom Dezember 2013. In der Begründung hieß es, dass sämtliche Vorwürfe den Tatbestand der Untreue nicht erfüllten, da es "bereits objektiv an der Pflichtwidrigkeit des Handelns" fehlte. Damit stellt das Gericht fest, dass "Dr. Brakmann weder seine rechtlichen Befugnisse als Geschäftsführer der Klinikum Magdeburg gGmbH missbraucht, noch seine Pflichten zur Wahrnehmung und Betreuung der Vermögensinteressen der Klinikum Magdeburg gGmbH verletzt hat."
Es ging beispielsweise um Ausgaben für ein Mitarbeiterfest
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte Brakmann vorgeworfen, während seiner Geschäftsführertätigkeit am Klinikum Magdeburg-Olvenstedt, einer gemeinnützigen GmbH, öffentliche Mittel nicht sachgerecht verwendet zu haben. Sie erhob in 61 Fällen Vorwürfe wegen Untreue, heißt es in der Regionalzeitung „Freies Wort“. Es galt zu klären, ob der Geschäftsführer einer GmbH im öffentlichen Besitz den Rechten und Pflichten eines Haushaltsverantwortlichen – analog etwas dem Oberbürgermeister einer Stadt – oder denen des Geschäftsführers einer privatwirtschaftlichen GmbH unterliegt. Konkret hieß dies etwa: Durfte Brakmann Geld für Marketingaktionen – wie Mitarbeiterfest – zur Gewinnung von Patienten und Personal ausgeben? Ausgelöst wurden die Ermittlungen und die Klage durch eine anonyme Anzeige.


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