Bisher haben die Partein mit dem Gericht lediglich Schriftsätze ausgetauscht. Nun geht es überraschend schnell. Am nächsten Mittwoch, den 20. November, wird das Verfahren eröffnet. Der BDPK hatte im Mai beim Landgericht Tübingen Klage gegen den Landkreis Calw auf Unterlassung der Subventionen für die Kreiskliniken Calw eingereicht. Im Kern geht es um die Frage, ob Kommunen Defizite ihre Kliniken ausgleichen dürfen. Calw ist ein Musterfall.
Bublitz taucht auf IVKK-Pressekonferenz auf
Erst heute hatte der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK), der Calw tatkräftig unterstützt, ein Gutachten vorgestellt, das zu dem Schluss kommt, dass solche Subventionen legitim sind. Nach Auffassung des BDPK handelt es sich bei den Zahlungen um Beihilfen, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen, weil sie den Wettbewerb mit umliegenden Krankenhäusern verzerren. Der IVKK fordert seitdem vehement, das Bundesverfassungsgericht müsse eine grundsätzliche Entscheidung zur Daseinsfürsorge fällen. Als der IVKK heute auf einer Pressekonferenz das Gutachten vorstellte, tauchte dort auch BDPK-Chef Thomas Bublitz auf und diskutierte mit dem Podium. Diese Aktion zeigt, wie ernst beide Parteien diese juristische Auseinandersetzung nehmen.
Subvention kommunaler Kliniken: Private blasen zum Angriff


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