Das zuständige Gericht in Schweinfurt will die Änderung vorerst nicht ins Handelsregister eintragen. Damit gilt bei dem Krankenhauskonzern weiter, dass für wichtige Beschlüsse auf Hauptversammlungen eine Mehrheit von mehr als 90 Prozent des vertretenen Kapitals nötig ist. Rhön prüft derzeit, ob der Konzern gegen den Beschluss des Registergerichts Beschwerde einreicht.
Rhön prüft Beschwerde
Bei der Abstimmung im Juni auf der Hauptversammlung wurde die Satzungsänderung zwar mit der nötigen Mehrheit beschlossen. Allerdings war dabei ein Beauftragter des Rhön-Aktionärs B. Braun aus formalen Gründen ausgeschlossen worden. Mit seinen Stimmen wäre die Änderung nicht angenommen worden. Der Medizintechnikkonzern B. Braun und der ebenfalls an Rhön beteiligte Klinikkonzern Asklepios hatten deshalb Anfechtungsklagen eingereicht. Gegen die Satzungsänderung sind insgesamt vier Klagen beim Landgericht Nürnberg-Fürth anhängig. Die gerichtliche Auseinandersetzung dürfte sich noch länger hinziehen.
Verkauf an Rhön läuft
Ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung kommt Rhön mit dem Verkauf eines Großteils seiner Krankenhäuser an den Medizinkonzern Fresenius offenbar voran. "Bis Ende des Jahres soll ein Großteil der Transaktion abgeschlossen sein", hatte Fresenius-Chef Ulf Schneider bei Vorlage der Zahlen für die ersten neun Monate gesagt. Die Hessen hatten im September den Kauf für gut 3 Milliarden Euro angekündigt. Fresenius will die Kliniken mit seiner Krankenhaussparte Helios zusammenführen.


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