Kommunale Krankenhäuser seien nach Überzeugung des Gerichts ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und dürften deshalb von ihren staatlichen Trägern bezuschusst werden, sagte der Vorsitzende Richter beim Auftakt des Prozesses am Landgericht Tübingen. Die Kommunen hätten einen Versorgungsauftrag, aus dem sie sich nicht zurückziehen dürfen. Für private Betreiber bestehe diese Pflicht hingegen nicht. Diese Aussage ist zwar noch kein endgültiges Urteil, aber doch ein deutlicher Fingerzeig. (Az. 5 O 72/13)
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hat in dem Musterverfahren den Kreis Calw verklagt. Es geht um die in Deutschland weit verbreitete Praxis, dass Kommunen ihren Krankenhäusern bei Verlusten unter die Arme greifen. Die privaten Kliniken, die ohne solche Hilfen auskommen müssen, sehen sich dadurch benachteiligt und pochen auf die strengen EU-Wettbewerbsregeln. Ein Urteil zugunsten der privaten Kliniken könnte Fachleuten zufolge die Finanzierung Hunderter kommunaler Krankenhäuser auf den Kopf stellen.
Pflicht zur staatlichen Daseinsfürsorge
Doch die Richter der 5. Zivilkammer sagten gleich am ersten Tag der mündlichen Verhandlung deutlich, dass sie die Klage für unbegründet halten. Man sehe einen wichtigen Unterschied zwischen den privat betriebenen Kliniken und den Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft, sagte der Vorsitzende Richter. Die Privaten könnten sich von einem unrentablen Standort trennen. Die kommunalen Kliniken hingegen müssten Klinikstandorte im Sinne einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung auch dann erst mal weiterbetreiben, wenn sie rote Zahlen erwirtschaften.
Urteilsverkündung schon im Dezember
Dadurch würden die kommunalen Kliniken zu einer besonderen Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge, erklärten die Richter. Das habe zur Folge, dass der Staat seine Kliniken bei ihren Aufgaben finanziell unterstützen dürfe. Die Richter werden ihr endgültiges Urteil voraussichtlich am 23. Dezember verkünden, sagte der Geschäftsführer des Interessenverbandes kommunaler Kliniken (IVKK) Uwe Alschner gegenüber kma . Doch der Streit um die Krankenhausfinanzierung wird mit dem Tübinger Urteil voraussichtlich nicht beendet sein. Es gilt als sicher, dass die Privatkliniken im Falle einer Niederlage das Urteil durch alle Instanzen hindurch anfechten werden.
Calws Landrat Helmut Riegger (CDU) war nach den ersten Aussagen der Richter erleichtert. "Jetzt können die Krankenhäuser und die Bürger erst einmal aufatmen, weil wir die gute Versorgung im ländlichen Bereich aufrechterhalten können", sagte er.



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