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Uniklinik BonnStreit um 34,9 Millionen Euro noch ungeklärt

Im Fall der Ausschreibungsfehler beim Neubau des Biomedizinischen Zentrums der Uniklinik Bonn, den das NRW-Forschungsministerium 2009 mit 34,9 Millionen Euro gefördert hatte, bleiben die Fronten verhärtet.

Laut Hartmut Gustmann, Pressesprecher des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB), beharrt der BLB auf seiner Position, dass es sich bei dem Großprojekt um eine Baumaßnahme der Uniklinik gehandelt habe, bei der der BLB nicht während der gesamten Projektlaufzeit, sondern nur bis zum 30. Juni 2007 tätig gewesen sei, berichtet der Bonner "Generalanzeiger" (GA). Deshalb sei mit der Uniklinik ein Vergleich über den gegenseitigen Verzicht auf Forderungen und Verbindlichkeiten vereinbart worden. "Unter Berücksichtigung dieses vor der Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs geschlossenen Vergleichs ist eine Rückzahlungsverpflichtung des BLB nicht gegeben", erklärte Gustmann der Zeitung.

Auch laut des Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalens (NRW) hat sich "bisher kein neuer Sachstand ergeben". Als Hausherr stehe die Uniklinik in der Verantwortung. In ihrem Jahresbericht hatten die Rechnungsprüfer schwerwiegende Fehler bei der Ausschreibung für den Bau moniert und das NRW-Wissenschaftsministerium aufgefordert, Rückzahlungsforderungen gegenüber der Uniklinik zu prüfen. Auf GA-Anfrage verweist Ministeriumssprecherin Christiane Dusch darauf, dass das Abstimmungsverfahren noch laufe und die Entscheidung nicht voraussehbar sei. "Wenn wirklich Handlungsnotwendigkeit besteht, wird das Ministerium aktiv", so Dusch.

Auch die Uniklinik bleibt bei ihrer Position. "Es gibt keine weitere Entwicklung", so Sprecherin Magdalena Nitz gegenüber dem GA. Im Juli hatte Hans-Jürgen Hackenberg, kaufmännischer Direktor des Klinikums, argumentiert, man sehe sich nicht in der Pflicht. Bei dem vom BLB angesprochenen Vergleich sei es allein um mögliche Umsatzsteuerzahlungen für Personalkosten für Mitarbeiter des BLB gegangen, die damals an der Uniklinik verblieben seien. Mögliche Fehler bei der Vergabe seien davon nicht betroffen gewesen.

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