"Die Zeit ist reif, dass die kleinteilige Zuständigkeitsbegrenzung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten und die starre Bedarfsplanung für die Praxen aufgebrochen wird. Die Krankenhäuser sind bereit, viel stärker als bisher mit den niedergelassenen Ärzten zusammen zu arbeiten. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren zur ärztlichen Versorgung muss dafür als Chance begriffen werden", forderte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. "Bei der Reform der Bedarfsplanung für die niedergelassenen Ärzte dürfen jedoch die Kassenarztsitze nicht nach statistischen Einheitswerten an den Patienten vorbei zugeordnet werden, sondern müssen sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung vor Ort orientieren", betonte Baum.
Vorraussetzung für die verstärkte sektorenübergreifende Zusammenarbeit sei, dass die bislang vorgesehene Begrenzung der Mitarbeit der niedergelassenen Ärzte im Krankenhaus auf maximal 13 Stunden pro Woche aufgehoben werde. Zugleich sei es notwendig, neue Wege zu finden, die Belegärzte besser in den Kliniken einzubinden. Die Vergütungsbegrenzung der vertrags-belegärztlichen Patientenversorgung auf 80 Prozent der Fallpauschalen gehöre aufgehoben, so Baum weiter.
Der DKG-Hauptgeschäftsführer: "Ein wesentlicher Eckpunkt zur Sicherung der Patientenversorgung bei bestehendem Ärztemangel sind die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass die Regierungskoalition anerkennt, dass von Krankenhäusern errichtete MVZ zur Überwindung des Ärztemangels Wesentliches beitragen können." Damit werde deutlich, dass die MVZ der Krankenhäuser häufig flexible ärztliche Arbeitsplätze im Angestelltenverhältnis anbieten, und zudem die Verzahnung mit stationären Leistungen sichern.


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