Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

Überraschende EntscheidungKeine Korrektur der Fallzählung in MVZ

Entgegen allen Erwartungen hat der Bewertungsausschuss keine Korrektur der Fallzählung bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) beschlossen.

Das meldet die "Ärztezeitung". Den Schaden haben vor allem MVZ in Trägerschaft von Vertragsärzten. Da die Vertragsärzte-MVZ besonders interdisziplinär arbeiten - hatten sie aufgrund der seit Juli geltenden Fallzählung massive Nachteile, so die Zeitung.

Im April 2009 hatte der Bewertungsausschuss beschlossen, dass für Medizinische Versorgungszentren ab dem dritten Quartal nicht mehr die Zahl der Behandlungsfälle pro Arzt, sondern nur noch der Behandlungsfall im MVZ insgesamt für die Honorierung ausschlaggebend ist. Der Ausschuss begründete die Maßnahme mit der Gefahr einer Fallzahlvermehrung. In einer aufs Jahresende befristeten Regelung gab es Fallwertzuschläge für das MVZ - in Abhängigkeit von der Zahl der vertretenen Fachgruppen. Im September verlängerte der Ausschuss die Frist bis Ende März 2010. Außerdem sollte die KBV bis zum 30. November dem Bewertungsausschuss Daten für weitergehende Analysen zur Verfügung zu stellen.

Nun droht die zweite Fristverlängerung, wie der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren (BMVZ) beklagt. Dies werde damit begründet, dass es jetzt zu spät sei, noch zum 1. April eine Änderung im Bewertungsausschuss zu beschließen. Nun soll die am 1. Juli 2009 für zwei Quartale eingeführte Fallzahl-Zählung bis zum 30. Juni 2010 gelten.

Weiter schreibt die Ärztezeitung: "Für bestimmte Versorgungszentren, die sich in der Vergangenheit auf eine besonders intensive interdisziplinäre Versorgung konzentriert haben, wird es nun eng. Anhand von insgesamt 20 Fallbeispielen weist der BMVZ nach, dass die Verluste bei den Regelleistungsvolumen in der Spitze bis zu 45 Prozent erreichen. Bei etwa der Hälfte der MVZ sind die RLV im zweistelligen Prozentbereich rückläufig. Andererseits profitiert ein Drittel der Versorgungszentren auch von der neuen Regelung. Verluste haben dabei insbesondere jene Versorgungszentren, die nach dem Willen der KBV künftig in besonderer Weise geschützt werden sollen: nämlich MVZ in der Trägerschaft von Vertragsärzten. Nach Erhebungen des BMVZ sind diese MVZ besonders kooperativ und interdisziplinär angelegt: 41 Prozent der Vertragsärzte-MVZ behandeln mehr als 40 Prozent ihrer Patienten gemeinsam, also durch mehrere Ärzte. Das ist nur in 8,1 Prozent der Krankenhaus-MVZ so, wo die Arbeitsstrukturen offenbar weitaus weniger kooperativ ausgerichtet sind."

Notleidend werden, wie BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller der "Ärzte Zeitung" sagte, auch solche MVZ, die - wie etwa in Berlin - an sozialen Brennpunkten die Versorgung sicherstellen und dringend gebraucht werden.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen