Bereits seit Monaten findet ein Schlagabtausch zwischen Krankenkassen und Klinikverbänden darüber statt, ob und in welchem Maß Kliniken falsch abrechnen. Unter Berufung auf Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) werden den Kliniken Milliardenbeträge unterstellt, die angeblich zu viel abgerechnet werden.
"Solchen Behauptungen fehlen die Fakten, vielmehr sind sie das Ergebnis irreführender Schlussfolgerungen aus unzulässigen Hochrechnungen", schreibt die HKG. Sie zitiert aus einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, derzufolge 96 Prozent aller Krankenhausabrechnungen unbeanstandet sind. Bei nachträglichen Beanstandungen werde der Studie zufolge nicht um die Behandlungsrechnung als Ganzes, sondern um Interpretationen von Details gerungen. Kliniken müssten dafür jährlich 700 Millionen Euro Prüfungskosten aufbringen und würden zum Teil bei Rechnungsstreitigkeiten nachgeben, um jahrelange Gerichtsverfahren bis zum Rechnungsausgleich zu vermeiden.
"Schlimm ist, dass dabei oft viele Wochen später von einem MDK-Prüfer anonym am Schreibtisch entschieden wird, ob und in welchem Umfang eine medizinische Leistung notwendig gewesen ist. Maßgebend für die stationäre Behandlung ist jedoch der Patient und die Verantwortung des Krankenhausarztes für ihn und nicht das Ziel der Kassen, am Patienten sparen zu wollen", erklärte der HKG-Geschäftsführer Rainer Greunke.



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