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Europäischer GerichtshofPrivate Anbieter drängen auf den Milliardenmarkt Rettungsdienst

Müssen die Hilfsdienste um ihre Privilegien bangen?

Wenn es nach Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona geht, wohl nicht. Er ist der Ansicht, dass Rettungsdienste nicht zwingend europaweit ausgeschrieben werden müssen, wenn sie an eine gemeinnützige Organisation vergeben werden. Für Krankentransporte, die kein Notfall seien, gelte das aber nicht. Für die Anerkennung als gemeinnützige Organisation fordert Sánchez-Bordana strengere Vorgaben. Es reiche nicht aus, nach nationalem Recht als Hilfsorganisation anerkannt zu sein.

Die Organisationen dürften nicht auf Gewinn ausgerichtet sein und müssten anfallende Gewinne in ihre soziale Arbeit investieren. Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihm aber.

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