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BundesärztekammerRichtlinien zur Transplantation

In Richtlinien hat die Bundesärztekammer die Regeln zur Vermittlung von Organspenden festgelegt.

Dort steht, dass "auch die unzureichende oder sogar fehlende Mitarbeit des Patienten (Compliance)" dazu führen kann, dass jemand nicht auf die Warteliste gesetzt wird. Zur sogenannten Komplianz heißt es dort weiter: "Deren Fehlen kann auch auf sprachlichen und somit überbrückbaren Schwierigkeiten beruhen."

Diese Regeln müssen die Transplantationszentren befolgen, wenn sie entscheiden, wer auf die Warteliste gesetzt wird. Die Richtlinien müssen wiederum den Vorgaben im Transplantationsgesetz entsprechen. Dort steht unter anderem, dass die Vergabe von Spenderorganen ausschließlich nach medizinischen Kriterien zu erfolgen hat. Einkommen, Herkunft oder der Versicherungsstatus dürfen bei der Vergabe keine Rolle spielen.

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