
Ziel sei es, einen möglichen Mangel an Hausärzten in den ländlichen Regionen mittel- und langfristig zu verhindern und einer Unterversorgung vorzubeugen, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) laut einer Mitteilung zu dem Gesetz, mit dem eine Landarztquote eingeführt wird.
Durch das Landarztquotengesetz sollen bis zu 7,8 Prozent der Studienplätze für Humanmedizin vorab an Bewerber gehen, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und einer entsprechenden Facharztausbildung zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Regionen im Saarland tätig zu sein.
Im kommenden Wintersemester 2020/2021 werde es voraussichtlich 22 dieser Studienplätze an der Universität des Saarlandes geben, hieß es. Das Bewerbungsverfahren soll direkt nach Inkrafttreten des Landarztquotengesetzes am 21. Mai 2020 starten. Wer einen der Plätze erhalte und sich nach dem Studium doch gegen die Arbeit im Saarland entscheide, müsse eine Vertragsstrafe von bis zu 250 000 Euro zahlen.





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