Die Organisation warf Merk am Montag vor, in bayerischen Gefängnissen werde den meisten "Drogengebrauchern" die Ersatzbehandlung mit Methadon vorenthalten - was Merk umgehend bestritt. "Bayern missachtet die Rechte Gefangener", kritisierte die Aids-Hilfe dennoch. Sowohl nach dem bayerischen Strafvollzugsgesetz wie nach den Richtlinien der Bundesärztekammer müssten Gefangene eine ebenso gute Gesundheitsversorgung erhalten wie Menschen in Freiheit. Justizministerin Merk erklärte darauf, die Kritik treffe nicht zu. "Suchtkranke Gefangene im bayerischen Strafvollzug erhalten eine Substitutionsbehandlung, wenn dies nach ärztlicher Einschätzung medizinisch angezeigt ist. Es gibt keine Vorgabe, dass eine solche Behandlung nicht stattfinden darf."
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