Trotz einer guten medizinischen Versorgung kann es beim Wechsel eines Patienten aus der ambulanten Versorgung in die Klinik sowie nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus zu Organisationsproblemen kommen. An dieser sogenannten intersektoralen Nahtstelle sorgen mitunter unzureichend geklärte Zuständigkeiten und Aufgabenstellungen für Störungen im Behandlungsverlauf.
Aus diesem Grund haben Bundesärztekammer (BÄK) und KBV eine interdisziplinäre Expertengruppe beauftragt, die uEmpfehlungen für Checklisten zu entwickeln, die den Datenaustausch bei der sektoraenübergreifenden Versorgung verbessern sollen. Diese Checklisten zur ärztlichen Orientierungshilfe wurden nun in erster Auflage verabschiedet. Sie orientieren sich unter anderem an der Stellungnahme der Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen bei der BÄK. Ihre Anwendung ist jedem Arzt freigestellt. "Wir begrüßen, dass mit den Checklisten die Vorarbeiten der Fachberufekonferenz fortgeführt worden sind. Sie können die Ärzte als erste Ansprechpartner und Casemanager bei der Organisation der Versorgungsabläufe zwischen Praxis und Krankenhaus unterstützen", sagte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der BÄK. Wie umsetzbar die Checklisten in der Praxis sind, soll in einem Feldversuch überprüft werden.



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