"Letztlich waren dem Beschuldigten Straftaten nicht nachzuweisen, auch nicht wegen Tötung auf Verlangen", sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers am Donnerstag. Es gebe keinen ausreichenden Tatverdacht, dass Kusch etwa gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen habe. Es habe zwar Indizien gegeben, dass Kusch verschreibungspflichtige Medikamente gegen Entgelt übergeben habe, diese ließen sich jedoch nicht verfestigen.
Die Ermittlungen waren Ende 2008 aufgenommen worden, nachdem Kusch nach eigener Aussage Sterbewillige beim Selbstmord unterstützt hatte.


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