Das Gericht verhängte Strafen von je 90 Tagessätzen zu 300 Euro für den Arzt und zu 50 Euro für die Angestellte. Der 60-jährige Allgemeinmediziner und die Vertreterin aus Hamburg-Wandsbek hatten sich darauf geeinigt, dass der Arzt seinen Patienten bestimmte Medikamente verschreibt. Hierfür hatte er Schecks im Wert von insgesamt 11.000 Euro erhalten. Das Urteil gilt unter Juristen als Grundsatzentscheidung in der Frage, ob sich Kassenärzte wegen Korruption strafbar machen können. Dies hängt davon ab, ob sie als Beauftragte der Krankenkassen gelten, was das Gericht bejahte. Die Verteidiger wollen in Revision gehen.


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