Das Landgericht Göttingen sah die Vorwürfe gegen den 47-Jährigen als nicht erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte den früheren Leiter der Transplantationsmedizin angeklagt, weil er medizinische Daten manipuliert haben sollte, damit seine Patienten bei der Vergabe von Spenderlebern bevorzugt wurden. Die Anklage hatte dem Mediziner unter anderem versuchten Totschlag in elf Fällen vorgeworfen, weil dadurch andere schwer kranke Patienten auf der Warteliste nach hinten gerutscht und möglicherweise gestorben sein könnten. Der Richter Ralf Günther sagte in seiner Urteilsbegründung, dass die Verstöße des Angeklagten zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft für den Mediziner gefordert - die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
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