Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

Urteil zu BeschneidungenKirchen kritisieren Gerichtsspruch

Es ist ein Präzedenzfall für die Religionen in Deutschland: Das Kölner Landgericht hat Beschneidungen von Jungen verurteilt. Das kann weitreichende Folgen haben.

Eingriff in die Religionsfreiheit oder Schutz vor Körperverletzung - das Urteil des Kölner Landgerichts gegen die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen hat Kritik von Juden, Muslimen und den christlichen Kirchen ausgelöst. Der Zentralrat der Muslime nannte die Entscheidung "einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht". Die Türkische Gemeinde in Deutschland warnte vor einem "Beschneidungstourismus" in Länder, in denen solche Eingriffe nicht bestraft werden. Nach dem Zentralrat der Juden äußerten am Mittwoch auch andere Juden ihr Unverständnis. Nach Ansicht der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gefährdet das Urteil die Religionsfreiheit der Juden und Muslime in Deutschland. Die Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als "äußerst befremdlich" und bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern.

"Massiver Eingriff in die Religionsfreiheit"
Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) übte Kritik. Die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht seien unzureichend gegen das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit abgewogen worden", erklärte der Präsident des Kirchenamtes der EKD, Hans Ulrich Anke. Die Entscheidung bedürfe deshalb der Korrektur, um in Deutschland Rechtssicherheit zu schaffen. Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) sagte zu dem Urteil, es sei ein "massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und in das Elternrecht". Das teilte der KRM-Sprecher Ali Kizilkaya am Mittwoch in Köln mit. Er kritisierte vor allem, dass die Entscheidung zu Rechtsunsicherheit führe. Im Koordinationsrat sind die großen muslimischen Verbände in Deutschland zusammengeschlossen.

Beschneidung hat "Hygienische Gründe"
Der baden-württembergische Landesvorsitzende der Religionsgemeinschaft des Islam, Ali Demir, sagte, die Knabenbeschneidung sei "ein harmloser Eingriff" mit einer tausende Jahre alten Tradition und hohem Symbolwert. Die Entfernung der Vorhaut habe hygienische Vorteile und vermindere die Übertragung von Infektionen. Das Kölner Gericht hatte einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, zwar freigesprochen - allerdings mit der Begründung, dass der Mediziner von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, die das Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzten, urteilte das Landgericht. Der Zentralrat der Juden hatte von einem beispiellosen und dramatischen Eingriff in die Rechte der Religionsgemeinschaften gesprochen und den Bundestag aufgefordert, zu handeln. Die Türkische Gemeinde in Deutschland geht davon aus, dass eine höhere Instanz das Urteil korrigiert.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen