Der Landesverfassungsgerichtshof in Saarbrücken verhandelt diesen Montag über Klagen von Gastwirten gegen das strikte Nichtraucherschutzgesetz der schwarz-gelb-grünen Landesregierung, das die Verfassungsrichter im Sommer 2010 vorerst gestoppt hatten. Das Gericht will möglichst noch Montag entscheiden.
Grundsätzlich hat es bereits 2008 ein striktes Rauchverbot für verfassungsmäßig erklärt. Jetzt prüfen die Richter, ob in mehreren hundert Gaststätten mit Ausnahmegenehmigung auch nach dem 1. Dezember 2011 zunächst weiter geraucht werden darf oder deren Betreiber für Einbußen entschädigt werden müssen. Nach der bisherigen Regelung sind weniger als 75 Quadratmeter große Kneipen und Gaststätten mit Raucherraum vom Verbot befreit. Die Regelverschärfung sollte ursprünglich vom 1. Juli 2010 an gelten.


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